Online-Fragebogen Rührwerke
Mit Einführung der neuen ATEX
stehen der Betreiber und der Hersteller in der Verantwortung
einer ordnungsgemäßen Auslegung. Daher
bitten wir, die Angaben möglichst vollständig
auszufüllen. Die Vorgabe der Temperaturklasse,
die Zoneneinteilung für den Aufstellungsraum,
sowie Angaben zum Zünd- und Flammpunkt müssen
in jedem Fall von Ihnen gemacht werden. Falls Zünd-
und Flammpunkt nicht bekannt sind, kann evtl. die
CAS-Nummer des Stoffes helfen.
Erfolgt eine Beheizung in Zone 1 + 2 (Gas-Ex) zwischen
Zünd- und Flammpunkt, muss in jedem Fall die
UEG (Untere Explosionsgrenze) angegeben werden.
Erfolgt eine Beheizung in Zone 21 + 22 (Staub-Ex)
muss in jedem Fall die Zünd- und Glimmtemperatur
angegeben werden.
Vorrangig versuchen wir mit unseren Anlagen den
primären Explosionsschutz (Vermeidung eines
ex-fähigen Luft/Gas-Gemisches) einzuhalten.
Nur dort, wo dies nicht möglich ist wird der
sekundäre Explosionsschutz (Vermeidung von
Zündquellen) vorgenommen. Der tertiäre
Explosionsschutz (Verhinderung der Explosionsausbreitung),
ist in der Regel bei unseren Wärmekammern nicht
erforderlich.





