Online-Fragebogen Wärmekammern
Mit Einführung der neuen ATEX
stehen der Betreiber und der Hersteller in der Verantwortung
einer ordnungsgemäßen Auslegung. Daher
bitten wir, die Angaben möglichst vollständig
auszufüllen. Die Vorgabe der Temperaturklasse,
die Zoneneinteilung für den Aufstellungsraum,
sowie Angaben zum Zünd- und Flammpunkt müssen
in jedem Fall von Ihnen gemacht werden. Falls Zünd-
und Flammpunkt nicht bekannt sind, kann evtl. die
CAS-Nummer des Stoffes helfen.
Erfolgt eine Beheizung in Zone 1 + 2 (Gas-Ex) zwischen
Zünd- und Flammpunkt, muss in jedem Fall die
UEG (Untere Explosionsgrenze) angegeben werden.
Erfolgt eine Beheizung in Zone 21 + 22 (Staub-Ex)
muss in jedem Fall die Zünd- und Glimmtemperatur
angegeben werden.
Vorrangig versuchen wir mit unseren Anlagen den
primären Explosionsschutz (Vermeidung eines
ex-fähigen Luft/Gas-Gemisches) einzuhalten.
Nur dort, wo dies nicht möglich ist wird der
sekundäre Explosionsschutz (Vermeidung von
Zündquellen) vorgenommen. Der tertiäre
Explosionsschutz (Verhinderung der Explosionsausbreitung),
ist in der Regel bei unseren Wärmekammern nicht
erforderlich.
Unsere Wärmekammern können je nach Anforderung
mit einer gradgenauen Temperaturverteilung vorgesehen
werden. Je höher die Anforderungen an die räumliche
und zeitliche Temperaturverteilung sind, desto aufwändiger
ist jedoch die Konstruktion. Bitte tragen Sie daher
nur die tatsächlich benötigte Temperaturgenauigkeit
ein.
Falls Sie in der Lage sind die abgefragten Produktdaten
alle einzutragen, erhalten Sie mit unserem Angebot
eine Heizzeitberechnung für Ihr Produkt.
Aufgeführt sind hier lediglich ein paar optionale Ausstattungen, die wir Ihnen für unsere Wärmekammern anbieten können. Haben Sie einen Sonderwunsch bei der Ausstattung, tragen Sie diesen Bitte in das vorgesehene Feld ein oder nutzen Sie Pkt. 17 „Problemstellung“ um Ihre Sonderwünsche darzustellen.
Bitte achten Sie darauf, dass ebenerdige Beschickung, d.h. eine Kammer ohne Boden, bedingt, dass Sie, abhängig von den gewünschten Sollwerttemperaturen, bauseits einen warmfesten Boden zur Aufstellung vorsehen. Bei ebenerdige Beschickung ohne Boden wird viel Energie in den Boden abfließen; ebenso leidet die Temperaturverteilung unter diesen Bedingungen.
Standardmäßig sind unsere Wärmekammer
mit einem Zuluft- und Abluft-Stutzen versehen, Diese
werden jedoch nicht aktiv angesteuert, sondern dienen
lediglich dazu, bauseitige Absauganlagen anzuschließen.
Dies kann bei giftigen oder geruchsbelästigenden
Stoffen erforderlich sein.
Ist bauseitig keine Absauganlage vorhanden, kann
ein aktives Umluft-/Abluft-System helfen. Hier wird
durch ein Klappensystem das Fördervolumen des
Ventilators teilweise nach außen geblasen
und durch den entstehenden Unterdruck Frischluft
angesaugt. Insbesondere beim Explosionsschutz muss
u.U. ein solches System vorgesehen werden.





